Hannah und Markus lebten nicht lange in ihrer Ehe eigentlich hätten sie gar nicht heiraten sollen. Nach nur drei Jahren beendeten sie ihre Beziehung, hatten jedoch zuvor eine Tochter bekommen. Nach der Scheidung verhielt sich Markus verantwortungsbewusst und zahlte pünktlich jeden Monat einen festen Betrag zur Unterstützung seiner Tochter obwohl sie vor Gericht auf Unterhalt verzichtete, war dies ihre gemeinsame Absprache. Zunächst funktionierte das auch gut.
Doch eines Tages erhielt Markus einen Brief, der ihn völlig aus der Bahn warf. In dem Schreiben forderte seine Ex-Frau, dass ihm das Sorgerecht abgesprochen werden solle. Wie konnte das sein? Dem Schreiben beigefügt war sogar ein DNA-Test, aus dem hervorging, dass Markus gar nicht der leibliche Vater ihrer Tochter war. Stattdessen stellte sich heraus, dass ihr Vater der Mann war, mit dem Hannah bereits vorher mehrere Jahre verheiratet gewesen war. Offenbar hatte sie Markus zwei Jahre lang betrogen und war mit beiden Männern gleichzeitig zusammen gewesen. Dabei zahlte Markus insgesamt fünf Jahre lang regelmäßig Unterhalt.
Für Markus war der Schock und die Enttäuschung groß. Trotzdem war er entschlossen, das ihm zustehende Geld zurückzufordern. Schließlich hatte er jahrelang finanziell für ein Kind gesorgt, das gar nicht seines war.
Tatsächlich sieht das deutsche Gesetz eine Rückerstattung der bereits gezahlten Unterhaltsleistungen vor, vorausgesetzt, es gibt einen eindeutigen DNA-Nachweis, dass das Kind nicht das eigene ist. Jetzt zieht Markus vor Gericht.
Doch ist das wirklich der richtige Schritt?





